Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die revolutionären Entwicklungen auf dem Gebiet der Genetik auch für private Personen nutzbar zu machen.
In Deutschland dürfen Vaterschaftstests nur durch anerkannte Sachverständige durchgeführt werden. Alle am Test beteiligten Personen müssen alters- und entwicklungsgerecht persönlich vom Sachverständigen aufgeklärt werden. Außerdem ist das Einverständnis aller Beteiligten sowohl zur Probennahme als auch zur Durchführung der Analysen Voraussetzung für einen Test und muss durch Unterschrift dokumentiert werden. Bei Zuwiderhandlung können auf Antrag Bußgelder verhängt werden. Die Entnahme der Proben ist nur noch unter Aufsicht eines neutralen und sachkundigen Zeugen (Arzt, Behörde, Fachlabor) möglich.
Aufgrund des neuen Gendiagnostik-Gesetzes können in Deutschland also keine heimlichen Vaterschaftstests mehr durchgeführt werden. In den Nachbarstaaten gelten unterschiedlichste Gesetze. Während z.B. in der Schweiz und in Frankreich (ähnlich wie in Deutschland) harte Strafen für heimliche Tests vorgesehen sind, bleibt ein heimlicher Test in Österreich straffrei. Österreichische Firmen können also weiterhin heimliche Tests anbieten; allerdings würden ausländische Kunden trotzdem unter Umständen dem nationalen Recht ihres Heimatlandes unterliegen.
Die DelphiTest GmbH in Regensburg legt höchsten Wert auf Qualität und Datenschutz. Die Delphitest betreibt ein "gläsernes Labor" in Regensburg, das von unseren Kunden jederzeit besichtigt werden kann.
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